Eine Taubblindenassistenz ermöglicht taubblinden und hörsehbehinderten Menschen durch Begleitung und Unterstützung in Kommunikation sowie Orientierung und Mobilität eine größere Selbstständigkeit und damit eine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Sie unterstützt taubblinde und hörsehbehinderte Menschen unter anderen in folgenden Bereichen:
- Hilfe in alltäglichen Angelegenheiten
- Begleitung zu Arztbesuchen und Veranstaltungen
- Freizeit und Reisen
- Behördengänge
- Bankgeschäfte
Der Bedarf an Taubblindenassisten ist in Niedersachsen wie in ganz Deutschland hoch. Das Deutsche Taubblindenwerk bietet seit 2015 eine Qualifizierung in Taubblindenassistenz an. Die Maßnahme wurde bisher durch das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie sowie durch die Klosterkammer Hannover finanziert.
Schulungsinhalte und -dauer
Die Qualifizierungsmaßnahme wurde nach den Richtlinien des Gemeinsamen Fachausschusses für die Belange taubblinder und hörsehbehinderter Menschen (GFTB) erstellt und umfasst einen Zeitraum von einem Jahr. Sie findet jeweils an einem Wochenende im Monat und zu Beginn mit einer Einführungswoche im Form von Blockunterricht statt und kann damit berufsbegleitend durchgeführt werden (Nach §8 Abs.6 des Niedersächsischen Bildungsurlaubsgesetz ist die Einführungswoche als Bildungsurlaub anerkannt.).
Jedes Jahr werden im Deutschen Taubblindenwerk bis zu 14 Teilnehmer qualifiziert. Es werden umfangreiche Kenntnisse in Anlehnung an das Qualifikationsprofil des GFTB vermittelt:
- Grundlagenwissen Taubblindheit und Hörsehbehinderung
- Kommunikationsformen (Lormen, Gebärden, taktiles Gebärden, Braille)
- Orientierung und Mobilität, Führtechniken wie Sehende Begleitung
- medizinische, psychologische und rechtliche Aspekte
- Reflexion der praktischen Schulungsinhalte und Erarbeitung eines Rollenverständnisses als Taubblindenassistenz
Die einzelnen Unterrichtseinheiten werden von erfahrenen Referenten des Deutschen Taubblindenwerks und anderen Einrichtungen und Verbänden wie dem Institut zur Rehabilitation und Integration Sehgeschädigter (IRIS), Leben mit Usher-Syndrom e.V. und dem Taubblindenassistenten-Verband e.V. durchgeführt. Es werden auch zertifizierte Taubblindenassistenten aus anderen Bundesländern und selbstständige Referenten herangezogen, zu denen auch taubblinde Menschen gehören. Ergänzt werden die theoretischen Inhalte durch Praktika und Hospitationen.
Die Qualifizierung wird nach jeder Maßnahme evaluiert und in Zusammenarbeit mit der Arbeitsgemeinschaft der TBA-Qualifizierungsinstitute (AGTI) weiterentwickelt.
Beginn der nächsten Qualifizierung
Januar 2025
Kosten
Der Eigenanteil liegt bei 750,- Euro (zzgl. Übernachtungs-, Fahrt- und Verpflegungskosten).
Bewerbung
Für den TBA-Q Kurs 2025 können sich Interessenten ab sofort bewerben. Bewerbungsfrist ist der 15. September 2024.
Wenn auch Sie einen Beitrag für taubblinde und hörsehbehinderte Menschen leisten wollen, dann freuen wir uns auf Ihre Post- bzw. Online-Bewerbung an:
Deutsches Taubblindenwerk gemeinnützige GmbH
Frau Sara Dettmer
Albert-Schweitzer-Hof 27
30559 Hannover
E-Mail: s.dettmer@taubblindenwerk.de
Nach Sichtung der Unterlagen erfolgt ein ausführliches Bewerbungsgespräch, bei dem die Motivation und Vorerfahrungen sowie die bisherige Qualifikation geprüft werden. Es sollten Gebärdensprachkenntnisse und Vorerfahrungen im Umgang mit taubblinden Menschen vorhanden sein. Weitere Voraussetzungen sind ein Mindestalter von 21 Jahren sowie eine gute Schriftsprachkompetenz, Kommunikationsfähigkeit, Sozialkompetenz und Belastbarkeit in Alltagssituationen.
Wir freuen uns ab sofort auf Ihre aussagekräftige Bewerbung!
Kontakt
Qualifizierung zur Taubblindenassistenz
Sara Dettmer (Koordinatorin)
E-Mail und Skype: s.dettmer@taubblindenwerk.de
Telefon: mit Voranmeldung
SMS: 0157-86898429
Telefax: 0511 51 008-57