Geldauflagen und Bußgelder

Geldauflagen sinnvoll einsetzen.

Als Strafrichter und Staatsanwalt können Sie dazu beitragen, taubblinden und hörsehbehinderten Menschen ein besseres Leben zu ermöglichen. Das Deutsche Taubblindenwerk setzt sich für ein selbstständiges und möglichst selbstbestimmtes Leben von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen in Deutschland ein. Geldauflagen sind ein Zeichen für Ihr Vertrauen in unsere Arbeit. Dafür danken wir Ihnen von Herzen.

Informationen für Richter und Staatsanwälte

Wir arbeiten zuverlässig, transparent und erfüllen alle Voraussetzungen, die für Sie und die Zuweisung einer Geldauflage wichtig sind:
  • Listung bei allen relevanten Behörden
  • Gemeinnützigkeit (aktueller Freistellungsbescheid)
  • schnelle und transparente Abwicklung gemäß aller Datenschutzbestimmungen
  • sofortige Nachricht über Höhe und Verwendung eingehender Zahlungen
  • sofortige Nachricht bei Zahlungsverzug
  • separates Geldauflagenkonto (keine Ausstellung von Spendenquittungen)
  • ausschließliche Verwendung der Gelder für unseren Satzungszweck
  • automatische Information bei Satzungsänderungen
Gerne schicken wir Ihnen Informationsmaterial zu unseren Projekten, Adressaufkleber und unsere Geldauflagen-Überweisungsträger. Wenden Sie sich bei Fragen oder Anregungen gern an unsere Ansürechpartnerin!

Bitte überweisen Sie ausschließlich auf unser Bußgeldkonto

  • SozialBank (ehemals Bank für Sozialwirtschaft Hannover)
  • IBAN DE37 3702 0500 0007 4027 00
  • BIC BFSWDE33XXX

Ihre Ansprechpartnerin

Anne Prechtel

Anne Prechtel

Fundraising

Telefon: 0511 51 00 8-8612

Telefax: 0511 51 00 8-57

E-Mail: zuwendungen@taubblindenwerk.de