Die Werkstufe vom 10. bis zum 12. Schuljahr ist Bestandteil der Schullaufbahn des Deutschen Taubblindenwerks in Hannover und erfüllt den Anspruch hörsehbehinderter und taubblinder Menschen an eine zukunftsorientierte, ihnen angemessene tätigkeitsbezogene Vorbereitung auf die Teilhabe an der Arbeitswelt und der Gesellschaft unter Berücksichtigung individueller Lebenswege.
Die Bildungs- und Erziehungsarbeit orientiert sich an den Möglichkeiten der Jugendlichen und an den Anforderungen, denen sie nach der Schulentlassung begegnen werden.
Individuelle Förderung der Jugendlichen
Das Angebot der Werkstufe sieht neben dem allgemeinen Unterrichtsangebot eine individuelle Förderung in der Lehrwerkstatt zur Vermittlung von Fertigkeiten und Fähigkeiten für ein späteres Arbeitsleben vor. Die Inhalte orientieren sich sowohl an blindenhandwerklichen Tätigkeiten als auch an industrieller Arbeit und Arbeiten, welche in Werkstätten für behinderte Menschen ausgeführt werden.
Mit verschiedenen Konzepten zum Ziel
Abhängig von den jeweiligen Möglichkeiten findet die Förderung in einem individuell zu bestimmenden Zeitraum in verschiedenen methodisch-didaktischen Konzepten statt:
- tagesstrukturierende Maßnahmen: Diese Maßnahme richtet sich an hörsehbehinderte und taubblinde Jugendliche, die keine oder noch keine Aufnahme in den Förder- bzw. Arbeitsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen finden können. Mit einfachen arbeitsähnlichen Tätigkeiten können sie sich in einem praxisorientierten Rahmen als handelnde Menschen erleben.
- Fördergruppe: In der Gruppe steht der soziale Charakter von Arbeit im Mittelpunkt einer tätigkeitsorientierten Grundbildung. Durch eine verstärkte Betreuung erweitern die Jugendlichen ihre Kompetenzen in den Bereichen Wahrnehmung, Kommunikation sowie Arbeit.
- Praxistagen: Das Konzept fördert Jugendliche berufs- und tätigkeitsorientiert. An zwei Tagen in der Woche arbeiten die Jugendlichen ausschließlich in der Lehrwerkstatt. Die Unterrichtszeit von 8:15 Uhr bis 15:05 Uhr ist dem Arbeitstag in einer Werkstatt für behinderte Menschen angeglichen.
- Einzel- und Partnerunterricht in der Lehrwerkstatt
- Schülerfirma RumS: Die Tätigkeit in der Schülerfirma kann mit Beginn der Werkstufenphase als freiwilliges Angebot gewählt werden. Es bieten sich vielfältige Lernmöglichkeiten in den Bereichen wirtschaftliche Grundkenntnisse, Sozialkompetenzen und Erweiterung der Fertigkeiten in den Bereichen Lebenspraktische Fertigkeiten sowie Orientierung und Mobilität.
Berufsberatung: Was soll ich werden?
Während der Werkstufenphase kann der Jugendliche mindestens zwei Praktika innerhalb des Deutschen Taubblindenwerks, in Werkstätten für behinderte Menschen oder an anderen Beschäftigungsorten absolvieren.
Im letzten Werkstufenjahr werden verstärkt geeignete Wohn- und Arbeitsmöglichkeiten ermittelt und erprobt. Die berufs- bzw. tätigkeitsbezogene Beratung der jungen Erwachsenen durch die Agentur für Arbeit findet innerhalb des Bildungszentrums statt. Nach dem Wechsel in eine Arbeits- bzw. Wohneinrichtung halten wir verpflichtend ein Jahr regelmäßigen Kontakt, stehen aber auch darüber hinaus als Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner zur Verfügung.
Kontakt
Leitung Werkstufe
Annette Lokay
E-Mail: a.lokay@taubblindenwerk.de
Telefon: 0511-51008-50