Die taubblindentechnische Grundausbildung bietet Hilfen für erwachsene Personen, die im Laufe ihres Lebens taubblind oder hörsehbehindert werden. Eine zunehmende Hörsehschädigung hat Auswirkungen auf die alltäglichen, beruflichen und sozialen Lebensumstände. Mit verschiedenen Kursangeboten geben wir je nach individuellem Bedarf unter Berücksichtigung der Sehfunktionsstörungen (zum Beispiel Blendung und Nachtblindheit) und unter Einsatz des Restsehvermögens Unterstützung in der veränderten Lebenssituation. Die angebotenen Maßnahmen sollen helfen, wieder selbstständig und selbstsicher zu werden.
Das Kursangebot umfasst folgende Maßnahmen
- Schulung in Orientierung und Mobilität (zum Beispiel Umgang mit dem Langstock, Körperschutztechniken, eigenständige Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel einschließlich Dunkeltraining bei Nachtblindheit)
- Schulung in Lebenspraktischen Fertigkeiten (Techniken in Haushaltsführung wie zum Beispiel Kochen, Nähen und Schriftverkehr wie Bankgeschäfte erledigen und Unterschrift tätigen)
- Erlernen von Kommunikationsstrategien und -techniken (zum Beispiel Absehstrategien bei zunehmender Sehschädigung, Blindenvoll- und -kurzschrift sowie Lormen)
- PC-Schulung (zum Beispiel Zehn-Finger-Schreiben, Bedienung des Computers ohne Maus mittels Tastaturkürzel, Textverarbeitung wie Dokumente verfassen, speichern, drucken und kopieren mittels Vergrößerungssoftware und/oder Braillezeile)
- Umgang mit Hilfen und Hilfsmitteln (zum Beispiel Uhren, Wecker, Geldscheintester, Lichtschutz bei Blendung, Einsatz von Kontrasten)
Ziel der Maßnahmen
Das Ziel dieser Maßnahmen ist es, taubblinde und hörsehbehinderte Personen in die Lage zu versetzen, ihren Alltag und ihre Tätigkeiten im häuslichen Bereich möglichst wieder eigenständig bewältigen zu können, eine größtmögliche Selbstständigkeit bei der Fortbewegung im Straßenverkehr und innerhalb von Gebäuden zu erlangen sowie neue Kommunikationstechniken und -strategien kennenzulernen und anzuwenden. Taubblinde und hörsehbehinderte Personen, die im Berufsleben stehen, werden befähigt, mit entsprechenden Hilfen und Hilfsmittel ihre bisherige berufliche Tätigkeit weiter auszuüben oder sich neu zu orientieren. Personen, die ihren Arbeitsplatz verloren haben, bieten wir Unterstützung bei der Suche nach einem neuen Arbeitsplatz und vermitteln ggf. Praktika.
Dauer und Unterkunft
Nach einem Informations- und Beratungsbesuch im Deutschen Taubblindenwerk, bei dem die aktuelle Lebenssituation sowie der Unterstützungs- und Hilfebedarf besprochen werden, bieten wir eine zweiwöchige Erprobung an. Während dieser Erprobung kann die betroffene Person alle Angebote in der Praxis ausprobieren und kennen lernen. Am Ende der Erprobung wird gemeinsam mit der betroffenen Person ein Rehabilitationsplan erstellt, der von unterschiedlicher Dauer sein kann.
Die Kurzzeitangebote umfassen einen Zeitraum von regulär zwei Wochen und beschränken sich in der Regel auf einen einzigen Themenkomplex wie zum Beispiel spezielle Kurse in den Bereichen Orientierung und Mobilität, Lebenspraktische Fertigkeiten, Blindenschrift und Umgang mit dem PC in Verbindung mit der Einweisung in entsprechende Hilfsprogramme.
Die Langzeitangebote dauern in der Regel zwischen sechs und 12 Monaten, bei Bedarf können auch Verlängerungsanträge bis zu insgesamt 18 Monaten gestellt werden. Die Teilnehmer wohnen während der Rehabilitationsmaßnahme in einem Apartement in einem Wohnheim des Deutschen Taubblindenwerks.
Wir sind für Sie da, informieren, beraten – auch hinsichtlich der Finanzierung – und unterstützen Sie bei der Antragstellung.
Kontakt
Leitung Arbeit und Teilhabe
Bastian Müller
E-Mail: b.mueller@taubblindenwerk.de
Telefon: 05152-9418-24
Mobil: 0157-86885709
Bereichsleitung Taubblindentechnische Grundausbildung/Reha
Rita Dorsch
E-Mail: r.dorsch@taubblindenwerk.de
Telefon: 0511 51 00 8-487