Ambulant Betreutes Wohnen

Wer wird betreut?

Es werden taubblinde und hörsehbehinderte Personen betreut. Die taubblinden und hörsehbehinderten Menschen müssen in einer Wohnung in der Stadt Hannover oder in der Region Hannover leben. Es ist egal, ob die Person allein oder in einer Wohngemeinschaft lebt oder die Wohnung mit Angehörigen teilt.

Welche Leistungen erhalten Betroffene?

Die Leistungen werden individuell festgelegt. In einem Bedarfsermittlungsgespräch wird die Anzahl der Fachleistungen besprochen. Diese können flexibel gestaltet werden. Die Leistungen, die erbracht werden, können sehr unterschiedlich sein.

Mögliche Leistungen können sein:

  • Die Unterstützung und Anregung bei der Freizeitgestaltung in oder außerhalb der Wohnung. Dazu gehören der Besuch von Freunden und Angehörigen oder die Teilnahme an Bildungs- und Freizeitangeboten.
  • Zum Angebot gehören auch Gespräche über die persönliche Situation, Krankheit und Ängste.
  • Es wird auch in schwierigen Situationen wie zum Beispiel einem Konflikt beraten.
  • Die Beratung und Unterstützung umfasst auch die selbstständige Lebensführung in der Wohnung. Dazu gehören Themen wie Hygiene, Haushaltsführung, Umgang mit Geld oder mit den Nachbarn.
  • Außerdem kann eine Förderung der kommunikativen und psychosozialen Fähigkeiten stattfinden.
  • Die Unterstützung kann auch die Erlangung von Alltagskompetenzen sein.

Es müssen nicht alle Leistungen in Anspruch genommen werden und es können weitere Angebote ergänzt werden.

Wie melden sich Interessenten für das Ambulant Betreute Wohnen an?

Im ersten Schritt muss ein Antrag bei der zuständigen Gemeinde gestellt werden. Dann wird der Betroffene zu einem Bedarfsermittlungsgespräch eingeladen. Nach dem Gespräch wird eine Anzahl an Fachleistungsstunden empfohlen. Ein Sachbearbeiter stellt die Kostenzusage für den Betroffenen und das Deutsche Taubblindenwerk aus. Danach können die Fachleistungsstunden geplant und durchgeführt werden.

Ist eine Finanzierung über das Persönliche Budget möglich?

Ja, Fachleistungsstunden können auch über das Persönliche Budget finanziert werden. In dem Fall schließt der Betroffene einen Vertrag mit dem Deutschen Taubblindenwerk und bezahlt die Fachleistungsstunden aus seinem Persönlichen Budget.

Was sind Gruppen-Fachleistungsstunden?

Bei Bedarf besteht die Möglichkeit von Gruppen-Fachleistungsstunden. Diese können im Rahmen einer gemeinsamen Freizeitaktivität mit anderen Betroffenen gestaltet werden. Gruppen-Fachleistungsstunden können auch für themenbezogene Treffen genutzt werden. Dazu gehören zum Beispiel Lormtreffen oder der Informationsaustausch zum persönlichen Budget.

Haben Sie noch Fragen und wünschen Sie sich weitere Informationen?

Wir freuen uns auf Ihre Fragen und auf Klienten für das Ambulant Betreute Wohnen.

Ihre Ansprechpartnerin

Ambulant Betreutes Wohnen
Kristina Wedel
E-Mail: k.wedel@taubblindenwerk.de
Telefon: 0511 51 00 8-483
Telefax: 0511-51008-57