Gebärdensprache

Gebärdensprachen werden von Gehörlosen zur sprachlichen Verständigung eingesetzt. Sie sind in ihrer Komplexität und Qualität gesprochenen Sprachen gleichwertig. Gebärden bestehen aus den Komponenten Gebärdenmimik, Mundbild, Handzeichen und Bewegung, bzw. Haltung von Kopf und Oberkörper. In Deutschland gebraucht man die Deutsche Gebärdensprache (DGS). Diese existiert, genau wie gesprochenes Deutsch, in regional unterschiedlichen Dialekten. Die DGS folgt einer anderen Syntax als das gesprochene Deutsch, sie besitzt eine visuelle Grammatik.

 

Für die Verständigung zwischen Hörenden und Gehörlosen hat sich das System der Lautsprachbegleitenden Gebärde (LBG), etabliert. Dieses Gebärdensystem folgt in seiner Syntax der gesprochenen Sprache, Wort für Wort wird die Lautsprache mit Hilfe von Gebärden übersetzt. Die LBG ist daher für Hörende leichter zu erlernen als die DGS.

 

Im Bildungszentrum für Taubblinde wird das Lautsprachbegleitende Gebärdensystem verwendet. Dabei wird in der Regel die Gebärde simultan zur gesprochenen Sprache eingesetzt.

 

Während das Erlernen von Sprache für hörende Kinder ebenso wie für gehörlose Kinder gehörloser Eltern im Rahmen der Eltern-Kind-Interaktion ganz natürlich erfolgt, ist der Prozess des Spracherwerbs für hörsehbehinderte oder taubblinde Kinder durch das teilweise oder gänzliche Fehlen des Hör- und Sehvermögens ganz erheblich beeinträchtigt. Eventuell vorhandene kognitive Beeinträchtigungen erschweren den Spracherwerb zusätzlich.

 

Am Anfang der Sprachentwicklung hörsehbehinderter und taubblinder Kinder steht oft ein stark auf die Fähigkeiten des Kindes abgestimmtes individuelles System an Gesten, gemeinsam ausgeführten Handlungen und Bewegungen bis hin zum Einsatz individueller Gebärden. Die weitere Entwicklung des Kindes gibt Anhaltspunkte dafür, in welchem Umfang Lautsprachbegleitende Gebärden als allgemein verbindliches Kommunikationssystem erfolgreich eingesetzt werden können.

Taktiles Gebärden

Die Ausführung der Gebärden muss an die jeweils vorhandene Sehfähigkeit angepasst werden. Reicht das Sehvermögen zur visuellen Erfassung nicht aus, werden die Gebärden taktil wahrnehmbar angeboten. Beim taktilen Gebrauch von Gebärden unterscheidet man drei voneinander abgrenzbare Einsatzformen:

 

Geführte Gebärden: Die Gebärden werden mit den Händen des Kindes an seinem Körper ausgeführt. Dies birgt die Gefahr in sich, dass das Kind passiv wird. Auch wird nicht deutlich, wer Sprecher („ich“) und wer Hörer („du“) ist.

 

Gebärden, ausgeführt in der Monologposition: Das Kind wird angehalten, die Gebärden beim Partner abzufühlen, eigene Gebärden jedoch frei oder unter den Händen des Partners auszuführen. Wechselseitige Gesprächsform bedingt dann den Handwechsel, was zum Abbruch des Gesprächs führen kann. Vorteil ist die recht einfache, in Unterstützungen durch den Gesprächspartner eingebundene motorische Handhabbarkeit.

 

Gebärden, ausgeführt in der Dialogposition: Jeder der Kommunikationspartner benutzt eine Hand als aktiv gebärdende, die andere als verstehende Hand. Bei der Ausführung von Beidhandgebärden muss dann die Partnerhand mit benutzt werden. Bei dieser Form ist ein schneller Sprecher-Hörer-Wechsel möglich. Wichtig ist in jedem Fall die Beachtung der Rechts/Links-Händigkeit und der Bewegungsrichtung.