AUFGABENFELDER
- Kommunikation und Begleitung in Alltagssituationen
- Orientierung und Mobilität im öffentlichen Raum
- Teilnahme an Terminen, Veranstaltungen und Freizeitaktivitäten
- Strukturierung des Tages und Organisation persönlicher Anliegen
- Zugang zu Informationen in verständlicher Form
KURSINFORMATIONEN
Dauer und Ablauf: 1 Jahr | 1 Einführungswoche und 10 Kurswochenenden
Inhalt: Experten, Betroffene und Fachkräfte vermitteln Inhalte aus unterschiedlichen Bereichen u.a. die unterschiedlichen Kommunikationsformen, Techniken zur sehenden Begleitung, Assistentenselbstverständis, Psychologie, Sozialrecht, medizinische Grundlagen, etc..
Prüfungen: Es finden schriftliche, praktische und mündliche Prüfungen statt.
VORAUSSETZUNGEN ZUR TEILNAHME AN DER QUALIFIZIERUNG
- Mindestalter 21 Jahre
- Erweitertes Polizeiliches Führungszeugnis ohne Eintrag
- Belastbarkeit im Alltag und gute Sozialkompetenz
- Gute Schriftsprachkompetenz
- Gute Deutsche Gebärdensprachkompetenz
- Unterschrift der selbstverpflichtenden Erklärung*
*Teilnehmende müssen vor der Teilnahme eine selbstverpflichtende Erklärung unterschreiben. Sie verpflichten sich 5 Jahre nach Ende des Kurses als TBA für niedersächsische Betroffene zur Verfügung zu stehen.
Bewerben Sie sich bis zum 15.09.26, um 2027 an dem Qualifizierungskurs zur Taubblindenassistenz teilzunehmen!
Senden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen per Mail an tbaq@taubblindenwerk.de
Noch nicht sicher? Noch Fragen?
Wenden Sie sich gerne an das Team der Taubblindenassistenz-Qualifizierung.
Infos & Anmeldung
Sara Dettmer
E-Mail: tbaq@taubblindenwerk.de
Telefon: 0511-51008-0
Telefax: 0511-51008-57