Blind, taub und voller Lebensfreude. Geldauflagen sinnvoll einsetzen.
Als Strafrichter und Staatsanwalt können Sie dazu beitragen, taubblinden und hörsehbehinderten Menschen ein besseres Leben zu ermöglichen. Das Deutsche Taubblindenwerk setzt sich für ein selbstständiges und möglichst selbstbestimmtes Leben von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen in Deutschland ein. Geldauflagen sind ein Zeichen für Ihr Vertrauen in unsere Arbeit. Dafür danken wir Ihnen von Herzen.
Wir arbeiten zuverlässig, transparent und erfüllen alle Voraussetzungen, die für Sie und die Zuweisung einer Geldauflage wichtig sind:
- Listung bei allen relevanten Behörden
- Gemeinnützigkeit (aktueller Freistellungsbescheid)
- schnelle und transparente Abwicklung gemäß aller Datenschutzbestimmungen
- sofortige Nachricht über Höhe und Verwendung eingehender Zahlungen
- sofortige Nachricht bei Zahlungsverzug
- separates Geldauflagenkonto (keine Ausstellung von Spendenquittungen)
- ausschließliche Verwendung der Gelder für unseren Satzungszweck
- automatische Information bei Satzungsänderungen
Wir schicken Ihnen gern Informationen zu unserer Arbeit, versorgen Sie mit Geldauflagen-Überweisungsträgern und Adressaufklebern mit unserer Adresse und Kontoverbindung.
Unsere Kontoverbindung
- IBAN DE74250800200100755500
- BIC DRESDEFF250
Bitte unterstützen Sie die Arbeit des Deutschen Taubblindenwerks mit Zuweisungen von Geldauflagen und Bußgeldern. Vielen Dank!
Ihre Ansprechpartnerin

Anne Prechtel
E-Mail: zuwendungen@taubblindenwerk.de
Telefon: 0511 51 00 8-8612
Telefax: 0511 51 00 8-57