Eindämmung des Coronavirus: Schließung des Bildungszentrums Hören – Sehen – Kommunikation

Testsystem zum Nachweis des Virus (Quelle: Wikipedia)

HANNOVER 13.03.2020 - Laut Rundverfügung 4/2020, veröffentlicht durch die Niedersächsische Landesschulbehörde, ist ab Montag, den 16.03.2020 bis zum 18.04.2020 landesweit allen Schulen in Niedersachsen (d.h. alle allgemeinbildenden und berufsbildenden öffentlichen Schulen und alle allgemeinbildenden und berufsbildenden öffentlichen Schulen in freier Trägerschaft einschließlich der Internate) die Erteilung von Unterricht untersagt. Dies ist eine Schutzmaßnahme und bedeutet, dass der Unterricht ersatzlos ausfällt.

Notbetreuung

Die Notbetreuung bis zum 27.03.2020 ist auf das notwendige Maß zu begrenzen. Die Notbetreuung dient dazu, Kinder aufzunehmen, deren Eltern in sog. kritischen Infrastrukturen tätig sind. Hierzu gehören insbesondere folgende Berufsgruppen:

  • Beschäftigte im Gesundheitsbereich, medizinischen Bereich und pflegerischen Bereich,
  • Beschäftigte im Bereich der Polizei, Rettungsdienst, Katastrophenschutz und Feuerwehr,
  • Beschäftigte im Vollzugsbereich einschließlich Justizvollzug, Maßregelvollzug und vergleichbare Bereiche.

In besonderen Härtefällen wenden Sie sich bitte an die Direktorin des Bildungszentrums: Bettina Trissia, Telefon 0511-51008-13, E-Mail b.trissia@taubblindenwerk.de